E-Rechnungs-System

Mehrwertsteuer in Liechtenstein berechnen: Netto, Brutto und MwSt-Betrag

Die Formeln für Aufschlag und Herausrechnen bei 8,1 %, 3,8 % und 2,6 %, mit Rechenbeispielen.

Um die Mehrwertsteuer in Liechtenstein zu berechnen, brauchen Sie den anwendbaren Satz: 8,1 % Normalsatz, 3,8 % für Beherbergung, 2,6 % reduziert. Vom Nettobetrag rechnen Sie die Steuer mit Netto mal Satz. Vom Bruttobetrag rechnen Sie sie mit Brutto mal Satz geteilt durch 100 plus Satz heraus. Beim Normalsatz sind das Netto mal 1,081 für den Bruttobetrag und Brutto geteilt durch 1,081 für den Nettobetrag. Die Steuer wird nach Art. 24 MWSTG vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet.

  • Brutto = Netto × (1 + Satz): bei 8,1 % also Netto × 1,081.
  • Steuerbetrag aus Netto = Netto × Satz: bei 8,1 % also Netto × 0,081.
  • Steuerbetrag aus Brutto = Brutto × Satz ÷ (100 + Satz): bei 8,1 % also Brutto × 8,1 ÷ 108,1.
  • Netto aus Brutto = Brutto ÷ (1 + Satz): bei 8,1 % also Brutto ÷ 1,081.

So funktioniert es

Beispiel Aufschlag bei 8,1 %: Netto 1 000,00. Steuer = 1 000,00 × 0,081 = 81,00. Brutto = 1 081,00.

Beispiel Herausrechnen bei 8,1 %: Brutto 500,00. Steuer = 500,00 × 8,1 ÷ 108,1 = 37,47 (gerundet). Netto = 500,00 − 37,47 = 462,53.

Beispiel Beherbergung bei 3,8 %: Netto 200,00. Steuer = 200,00 × 0,038 = 7,60. Brutto = 207,60.

Beispiel reduzierter Satz 2,6 %: Netto 100,00. Steuer = 100,00 × 0,026 = 2,60. Brutto = 102,60.

Bei mehreren Positionen mit verschiedenen Sätzen berechnen Sie die Steuer je Satz und addieren. Auslagen, die Sie im Namen und für Rechnung des Kunden bezahlen und gesondert ausweisen, gehören nach Art. 24 Abs. 6 Bst. b MWSTG nicht in die Bemessungsgrundlage. Runden Sie einheitlich auf zwei Nachkommastellen.

Rechtsgrundlagen

  • MWSTG, LGBl. 2009 Nr. 330, Art. 24 (Bemessungsgrundlage), Art. 25 (Steuersätze), Art. 26 Abs. 2 Bst. f (Angabe von Steuersatz und Steuerbetrag).
  • Steuerverwaltung Liechtenstein, Übersicht Steuersätze (llv.li).

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich 8,1 % Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag?

Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 0,081. Für den Bruttobetrag multiplizieren Sie mit 1,081. Aus 1 000,00 netto werden 81,00 Steuer und 1 081,00 brutto.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?

Multiplizieren Sie den Bruttobetrag mit 8,1 und teilen Sie durch 108,1. Bei 500,00 brutto sind das 37,47 Steuer und 462,53 netto. Teilen Sie nicht durch 100 nach Abzug von 8,1 % vom Brutto, das gibt einen falschen Betrag.

Muss die Rechnung den Steuerbetrag ausweisen?

Art. 26 Abs. 2 Bst. f MWSTG verlangt den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag. Schliesst das Entgelt die Steuer ein, genügt die Angabe des Satzes. Praktisch weisen die meisten Rechnungen Netto, Steuer und Brutto getrennt aus.

Wird die Mehrwertsteuer auf Auslagen berechnet?

Durchlaufende Posten, also Auslagen, die Sie im Namen und für Rechnung des Kunden bezahlen und gesondert ausweisen, sind nach Art. 24 Abs. 6 Bst. b MWSTG nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Sonstige Kosten, die Sie weiterverrechnen, gehören dagegen zum Entgelt (Art. 24 Abs. 1).

Berechnet 4invoices die Mehrwertsteuer für mich?

4invoices rechnet mit dem Steuersatz, den Sie je Rechnungsposition eingeben, Netto, Steuer und Brutto. Den richtigen Satz wählt es nicht automatisch, und es prüft weder Steuerpflicht noch Abrechnung. Die Rechnung laden Sie als PDF herunter.

Siehe auch

Netto, Steuer und Brutto je Position

In 4invoices geben Sie den Steuersatz je Rechnungsposition ein und erhalten Netto, Steuer und Brutto. Die Rechnung laden Sie als PDF herunter. 6 Monate kostenlos, ohne Karte.

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