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Zahlungsbedingungen auf Rechnungen in Liechtenstein: Zahlungsfrist und Verzugszinsen

Wie Sie die Zahlungsfrist auf der Rechnung festlegen und welcher Verzugszins im Geschäftsverkehr gilt.

Die Zahlungsbedingungen einer Rechnung in Liechtenstein legen Sie in erster Linie vertraglich fest, etwa als Zahlungsfrist in Tagen. Im Geschäftsverkehr gilt bei Zahlungsverzug ein gesetzlicher Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Bezugszinssatz. Grundlage ist die Geschäftsverkehrs-Verzugszinsenverordnung (GVZV, LGBl. 2014 Nr. 105), die die EWR-Richtlinie 2011/7/EU umsetzt. Das Amt für Volkswirtschaft veröffentlicht den anwendbaren Zinssatz zu Beginn jedes Halbjahres. Eine Zahlungsfrist von bis zu 60 Tagen gilt nach Angaben des Amtes nicht als grob nachteilig.

  • Zahlungsfrist: vertraglich vereinbaren und auf der Rechnung ausweisen, zum Beispiel 30 Tage netto.
  • Verzugszins im Geschäftsverkehr: 8 Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz (GVZV).
  • Bezugszinssatz: Sondersatz der Schweizerischen Nationalbank; der Zinssatz wird halbjährlich veröffentlicht.
  • Eine Frist bis 60 Tage gilt nach dem Amt für Volkswirtschaft nicht als grob nachteilig.

So funktioniert es

Sie vereinbaren die Zahlungsfrist mit dem Kunden im Vertrag oder Angebot und wiederholen sie auf der Rechnung: Rechnungsdatum, Fälligkeitsdatum oder Frist in Tagen.

Sie geben Bankverbindung und, wenn Sie Zahlungen automatisch zuordnen wollen, eine Referenz an. Den Zahlteil klären Sie mit Ihrer Bank.

Bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr können Sie den gesetzlichen Verzugszins verlangen. Den aktuellen Zinssatz entnehmen Sie der Veröffentlichung des Amtes für Volkswirtschaft.

Wenn Sie ein Skonto anbieten, schreiben Sie Satz und Frist auf die Rechnung. Rechnen Sie die Steuer vom tatsächlich empfangenen Entgelt (Art. 24 Abs. 1 MWSTG).

Bei Streit über Verzugszinsen oder Fristen holen Sie rechtlichen Rat ein. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung über die gesetzlichen Verzugszinsen im Geschäftsverkehr (Geschäftsverkehrs-Verzugszinsenverordnung, GVZV), LGBl. 2014 Nr. 105.
  • Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (EWR-Recht).
  • Amt für Volkswirtschaft, Verzugszinsen im Zahlungsverkehr (llv.li).
  • MWSTG, LGBl. 2009 Nr. 330, Art. 24 (Bemessungsgrundlage).

Häufig gestellte Fragen

Welche Zahlungsfrist ist in Liechtenstein üblich?

Üblich sind 30 Tage netto, was eine Vereinbarung ist und keine Gesetzesvorgabe. Nach Angaben des Amtes für Volkswirtschaft gilt eine Frist von bis zu 60 Tagen nicht als grob nachteilig.

Wie hoch ist der Verzugszins im Geschäftsverkehr?

8 Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz. Der Bezugszinssatz ist der von der Schweizerischen Nationalbank festgelegte Sondersatz. Den gültigen Gesamtsatz veröffentlicht das Amt für Volkswirtschaft zu Beginn jedes Halbjahres.

Gilt der Verzugszins auch gegenüber Privatpersonen?

Die GVZV gilt für Geldforderungen im Geschäftsverkehr, also für Leistungen zwischen Unternehmen und gegenüber öffentlichen Stellen. Für Privatkunden gelten andere Regeln; lassen Sie sich im Einzelfall beraten.

Muss ich Mahngebühren oder Zinsen auf die Rechnung schreiben?

Sie können auf der Rechnung auf die Zahlungsfrist und den Verzugszins hinweisen. Ob weitere Kosten geltend gemacht werden können, richtet sich nach dem Vertrag und dem Gesetz; klären Sie das mit Ihrem Berater.

Versendet 4invoices Zahlungserinnerungen oder berechnet es Verzugszinsen?

Nein. 4invoices erstellt Rechnungen mit Steuersatz je Position, beliebiger Währung mit Wechselkurs und PDF-Download. Zahlungserinnerungen, Mahnwesen und Zinsberechnung übernimmt es nicht.

Siehe auch

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