QR-Rechnung Liechtenstein — Zahlteil, IBAN und Referenz
Wie die QR-Rechnung aufgebaut ist, welche Referenzarten es gibt und was Sie vor dem Einsatz mit Ihrer Bank klären.
Die QR-Rechnung ist der Zahlungsstandard für Rechnungen in Franken und Euro im schweizerisch-liechtensteinischen Zahlungsverkehr. Sie ersetzt die früheren Einzahlungsscheine (ESR und rote Einzahlungsscheine), die seit Ende September 2022 nicht mehr verwendet werden können. Auf dem Zahlteil steht ein QR-Code mit IBAN, Empfänger, Betrag, Währung und Referenz. Ob und in welcher Form Ihre Bank in Liechtenstein die QR-Rechnung unterstützt und ob Sie eine QR-IBAN brauchen, klären Sie mit Ihrem Institut.
- Der Zahlteil enthält den QR-Code mit IBAN, Empfänger, Betrag, Währung und Referenz.
- Referenzarten: QR-Referenz (QRR, 27 Ziffern, mit QR-IBAN), Creditor Reference (SCOR, Präfix RF) oder keine Referenz (NON).
- Die früheren ESR-Einzahlungsscheine sind seit 30. September 2022 nicht mehr verwendbar.
- EU-Kunden zahlen üblicherweise per IBAN-Überweisung; für sie ist der QR-Code kein Muss.
So funktioniert es
Sie fragen Ihre Bank, ob sie Ihnen die QR-Rechnung für Ihr Konto anbietet und ob Sie für die QR-Referenz eine QR-IBAN brauchen.
Sie wählen die Referenzart. Die QR-Referenz erleichtert die automatische Zuordnung von Zahlungen, die Creditor Reference nach ISO 11649 funktioniert auch international, ohne Referenz ist die Zuordnung Handarbeit.
Sie erzeugen den Zahlteil mit einem Werkzeug, das den Swiss-QR-Standard von SIX unterstützt. Das kann eine Buchhaltungssoftware, ein Bankprodukt oder ein spezialisierter Generator sein.
Für Kunden im Ausland geben Sie zusätzlich IBAN und Bankverbindung auf der Rechnung an, damit sie die Rechnung ohne QR-Code begleichen können.
Die Rechnung selbst muss unabhängig vom Zahlteil die Angaben nach Art. 26 Abs. 2 MWSTG enthalten.
Rechtsgrundlagen
- SIX Group, Swiss Implementation Guidelines QR-bill (Zahlungsverkehrsstandards Schweiz und Liechtenstein).
- ISO 11649 (Creditor Reference) und ISO 20022 (Zahlungsnachrichten).
- MWSTG, LGBl. 2009 Nr. 330, Art. 26 (Inhalt der Rechnung).
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich die QR-Rechnung auch für B2B-Rechnungen?
Gesetzlich verlangt das MWSTG sie nicht. Im Zahlungsverkehr mit Kunden in der Schweiz und in Liechtenstein erwarten viele Empfänger den Zahlteil, weil sich damit Zahlungen einfach erfassen lassen. Fragen Sie Ihre Kunden und Ihre Bank.
Was ist der Unterschied zwischen QRR, SCOR und NON?
QRR ist die QR-Referenz mit 27 Ziffern und setzt eine QR-IBAN voraus. SCOR ist die international übliche Creditor Reference mit Präfix RF. NON bedeutet, dass keine Referenz mitgegeben wird; Zahlungen müssen dann von Hand zugeordnet werden.
Was ist mit alten ESR-Einzahlungsscheinen?
Sie können seit dem 30. September 2022 nicht mehr für Zahlungen verwendet werden. Für offene Forderungen stellen Sie eine neue Rechnung mit aktuellen Zahlungsangaben aus oder geben Ihre IBAN an. Bestehende Belege bewahren Sie nach Art. 57 MWSTG auf.
Welche Bank in Liechtenstein bietet die QR-Rechnung an?
Das hängt vom Institut und vom Kontotyp ab. Eine verlässliche Übersicht können wir nicht bieten; erfragen Sie das direkt bei Ihrer Bank.
Erzeugt 4invoices den QR-Zahlteil?
Nein. 4invoices erstellt Rechnungen mit Steuersatz je Position und beliebiger Währung mit Wechselkurs und bietet den PDF-Download. Ein Swiss-QR-Zahlteil wird nicht erzeugt; Sie können Ihre IBAN im Rechnungstext angeben.