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MwSt-Sätze Liechtenstein — 8,1 %, 3,8 %, 2,6 %, 0 %

Welcher Satz für welche Leistung gilt, was der Satz 0 % bedeutet und welcher Zeitpunkt für den Satz massgebend ist.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten in Liechtenstein der Normalsatz von 8,1 %, der reduzierte Satz von 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 %. Die Sätze stehen in Art. 25 des liechtensteinischen MWSTG und stimmen mit den schweizerischen Sätzen überein. Der Satz 0 % ist kein eigener Steuersatz: Er beschreibt Leistungen, die nach Art. 23 MWSTG von der Steuer befreit sind, etwa die Lieferung von Gegenständen, die direkt ins Ausland befördert werden. Leistungen, die nach Art. 21 von der Steuer ausgenommen sind, etwa bestimmte Finanz- oder Versicherungsleistungen, werden ohne Steuer und ohne Vorsteuerabzug abgerechnet.

  • Normalsatz 8,1 %: gilt, wenn kein anderer Satz vorgesehen ist, zum Beispiel für Beratung, Software und Internetdienste.
  • Sondersatz 3,8 %: Beherbergungsleistungen (Art. 25 Abs. 4 MWSTG).
  • Reduzierter Satz 2,6 %: unter anderem Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen, auch elektronische (Art. 25 Abs. 2 MWSTG).
  • Befreit (Art. 23) oder ausgenommen (Art. 21): Rechnung ohne Steuerausweis, mit Hinweis auf den Grund.

So funktioniert es

Sie ordnen jede Leistung dem richtigen Satz zu. Die meisten Leistungen unterliegen dem Normalsatz. Reduzierter Satz und Sondersatz gelten nur für die im Gesetz aufgezählten Fälle.

Bei mehreren Sätzen auf einer Rechnung weisen Sie die Positionen getrennt nach Satz aus. Schliesst das Entgelt die Steuer ein, genügt nach Art. 26 Abs. 2 Bst. f MWSTG die Angabe des anwendbaren Steuersatzes; sonst nennen Sie auch den Steuerbetrag.

Für den Satz ist der Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung massgebend, nicht das Rechnungsdatum und nicht die Zahlung. Bei Leistungen über den Jahreswechsel 2023/2024 teilen Sie die Leistung nach Zeiträumen auf.

Für befreite oder ausgenommene Leistungen stellen Sie die Rechnung ohne Steuer aus. Wer nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist, darf nach Art. 27 Abs. 1 MWSTG in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen.

Die Sätze prüfen Sie bei Zweifeln in der Publikation der Steuerverwaltung Liechtenstein (llv.li) und in der Branchenpraxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung, da das liechtensteinische Recht dem schweizerischen folgt.

Rechtsgrundlagen

  • MWSTG, LGBl. 2009 Nr. 330, Art. 21 (ausgenommene Leistungen), Art. 23 (befreite Leistungen), Art. 25 (Steuersätze).
  • Steuerverwaltung Liechtenstein, Übersicht Steuersätze (llv.li, Bereich Mehrwertsteuer).

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Liechtenstein?

Der Normalsatz beträgt 8,1 %. Daneben gibt es den reduzierten Satz von 2,6 % und den Sondersatz von 3,8 % für Beherbergungsleistungen. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Warum stimmen die Sätze mit der Schweiz überein?

Liechtenstein und die Schweiz bilden mehrwertsteuerlich ein gemeinsames Gebiet. Das liechtensteinische MWSTG ist dem schweizerischen Gesetz nachgebildet und verweist an mehreren Stellen auf schweizerisches Recht.

Gibt es einen ermässigten Satz für Software und Internetdienste?

Nach dem Gesetzestext nicht. Der reduzierte Satz von 2,6 % gilt für die in Art. 25 Abs. 2 aufgezählten Fälle, darunter elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter. Software und andere Internetdienste unterliegen dem Normalsatz.

Welcher Satz gilt bei Leistungen, die über den Jahreswechsel laufen?

Massgebend ist der Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung. Bei Dauerleistungen teilen Sie in Leistungen vor und nach dem Stichtag auf. Im Zweifel klären Sie den Einzelfall mit der Steuerverwaltung oder Ihrem Treuhänder.

Wählt 4invoices den richtigen Steuersatz automatisch?

Nein. Sie geben den Steuersatz pro Rechnungsposition selbst ein, 4invoices rechnet damit Netto, Steuer und Brutto. Welcher Satz für Ihre Leistung gilt, entscheiden Sie oder Ihr Treuhänder. 4invoices prüft keine Steuerpflicht und meldet nichts an die Steuerverwaltung.

Siehe auch

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