Rechtsformen & Banken

Rechnung an eine Firma in Liechtenstein ausstellen: Pflichtangaben nach MWSTG

Welche Angaben Art. 26 MWSTG verlangt, welche Nummer auf die Rechnung gehört und wie Sie Fehler korrigieren.

Wenn Sie eine Rechnung an eine Firma in Liechtenstein ausstellen, verlangt Art. 26 MWSTG folgende Angaben: Name und Ort von Leistungserbringer und Empfänger, die Registernummer des Leistungserbringers, Datum oder Zeitraum der Leistung, Art, Gegenstand und Umfang der Leistung, das Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Die Nummer des Empfängers ist nach dem Gesetzestext nicht vorgeschrieben. Die Rechnung muss Leistungserbringer, Empfänger und Leistung eindeutig identifizieren.

  • Leistungserbringer: Name und Ort, wie im Geschäftsverkehr, plus Nummer im Register der steuerpflichtigen Personen.
  • Empfänger: Name und Ort, wie im Geschäftsverkehr.
  • Leistung: Art, Gegenstand, Umfang, Datum oder Zeitraum, wenn abweichend vom Rechnungsdatum.
  • Entgelt, anwendbarer Steuersatz und Steuerbetrag; ist die Steuer im Entgelt enthalten, genügt der Satz.

So funktioniert es

Sie erfassen die Angaben zum Leistungserbringer: Firma mit Rechtsformzusatz, Ort und Ihre Nummer im Register der steuerpflichtigen Personen. Sind Sie nicht eingetragen, dürfen Sie nach Art. 27 Abs. 1 MWSTG in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen.

Sie erfassen die Angaben zum Empfänger: Firma und Ort so, wie er im Geschäftsverkehr auftritt. Für Ihre Buchhaltung und für Rückfragen sind Adresse und Kundennummer nützlich.

Sie beschreiben die Leistung genau genug, damit sie eindeutig identifizierbar ist, und nennen Leistungsdatum oder -zeitraum, wenn er vom Rechnungsdatum abweicht.

Sie weisen Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag aus, je Satz getrennt, wenn mehrere Sätze vorkommen. Die Rechnung nennt zudem Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer und Ihre Bankverbindung.

Sie legen Zahlungsbedingungen fest, etwa die Zahlungsfrist. Näheres dazu finden Sie auf der Seite zu Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen.

Rechtsgrundlagen

  • MWSTG, LGBl. 2009 Nr. 330, Art. 26 (Rechnung), Art. 27 (unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis).
  • Steuerverwaltung Liechtenstein, Bereich Mehrwertsteuer (llv.li).

Häufig gestellte Fragen

Welche UID-Nummer gehört auf die Rechnung?

Art. 26 Abs. 2 Bst. a MWSTG verlangt die Nummer, unter der der Leistungserbringer im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist. Welche Nummer das bei Ihnen ist, sehen Sie auf der Eintragungsbestätigung der Steuerverwaltung. Die Nummer des Empfängers ist gesetzlich nicht verlangt.

Muss ich auf Verlangen eine Rechnung ausstellen?

Ja. Nach Art. 26 Abs. 1 MWSTG stellt der Leistungserbringer dem Leistungsempfänger auf Verlangen eine Rechnung aus, die den Anforderungen genügt. Für Geschäftskunden ist die Rechnung mit Steuerausweis die Grundlage für den Vorsteuerabzug.

Was gilt, wenn ich nicht mehrwertsteuerpflichtig bin?

Wer nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist, darf nach Art. 27 Abs. 1 MWSTG in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen. Befreit von der Steuerpflicht ist nach Art. 10 Abs. 2 MWSTG, wer weltweit weniger als 100 000 Franken Umsatz aus nicht ausgenommenen Leistungen erzielt.

Wie korrigiere ich eine falsche Rechnung?

Nach Art. 27 Abs. 4 MWSTG kann die Korrektur durch ein Dokument erfolgen, das auf die ursprüngliche Rechnung verweist und sie widerruft. Danach stellen Sie eine neue, richtige Rechnung aus. Wer zu Unrecht oder zu viel Steuer ausweist, schuldet diese grundsätzlich, wenn er die Rechnung nicht korrigiert (Art. 27 Abs. 2).

Prüft 4invoices meine Registernummer oder die des Kunden?

Nein. 4invoices verifiziert keine Steuer- oder Registernummern und meldet Rechnungen nicht an die Steuerverwaltung. Sie geben die Angaben selbst ein, wählen den Steuersatz je Position und laden die Rechnung als PDF herunter.

Siehe auch

Rechnung mit allen Pflichtangaben erstellen

Mit 4invoices erstellen Sie eine Rechnung mit Steuersatz je Position, wählen Währung und Wechselkurs und laden die Rechnung als PDF herunter. 6 Monate kostenlos, ohne Karte.

Gratis starten →