Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro: Angaben und E-Rechnung
Weniger Pflichtangaben und keine E-Rechnung — aber nur bis zur Grenze von 250 Euro.
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt (§ 33 UStDV). Sie braucht weniger Angaben als eine normale Rechnung: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung sowie Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe, dazu den Steuersatz oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Name und Anschrift des Empfängers, eine Rechnungsnummer und der Leistungszeitpunkt sind nicht erforderlich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gilt für Rechnungen bis 250 Euro die E-Rechnungspflicht nicht.
- Grenze: Gesamtbetrag höchstens 250 Euro (brutto).
- Nötig: Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Art und Menge der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe, Steuersatz oder Befreiungshinweis.
- Nicht nötig: Empfängeranschrift, Rechnungsnummer, Leistungszeitpunkt.
- Von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen.
So funktioniert es
Prüfen Sie den Betrag. Die Erleichterung gilt nur, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung 250 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen gelten alle Pflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG.
Tragen Sie die Mindestangaben ein: vollständiger Name und Anschrift des Leistenden, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung.
Weisen Sie Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe aus und nennen Sie den Steuersatz oder einen Hinweis, dass der Umsatz steuerfrei ist.
Beachten Sie, dass die Vereinfachung nicht für alle Leistungen gilt. Für bestimmte Fälle, etwa innergemeinschaftliche Lieferungen, gelten die vollen Angaben.
Eine ausführlichere Rechnung mit allen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG ist immer zulässig, wenn der Kunde sie wünscht.
Rechtsgrundlagen
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), § 33 — Rechnungen über Kleinbeträge.
- UStG § 14 Abs. 4 — Pflichtangaben bei normalen Rechnungen.
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung (Ausnahme für Kleinbetragsrechnungen).
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Grenze von 250 Euro brutto oder netto?
Der Gesamtbetrag der Rechnung, also brutto inklusive Umsatzsteuer, darf 250 Euro nicht übersteigen. Bei Zweifeln stellen Sie eine vollständige Rechnung aus.
Muss ich für Kleinbeträge eine E-Rechnung ausstellen?
Nein. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen. Ein Kassenbon oder ein einfaches Dokument mit den Mindestangaben genügt.
Kann mein Kunde die Vorsteuer aus einer Kleinbetragsrechnung abziehen?
Ja, wenn die Rechnung die Angaben nach § 33 UStDV enthält. Der Kunde muss dazu nicht namentlich aufgeführt sein.
Wie erstelle ich eine Kleinbetragsrechnung in 4invoices?
Sie erstellen eine normale Rechnung mit Steuersatz je Position und laden sie als PDF herunter. 4invoices bietet keine eigene Vorlage für Kleinbetragsrechnungen und prüft nicht, ob die Grenze eingehalten wird. Sie entscheiden, welche Angaben Sie aufnehmen.
Gilt die Erleichterung auch bei Reverse Charge?
Nein. Bei Umsätzen mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und bei bestimmten grenzüberschreitenden Lieferungen gelten die vollständigen Angaben.