Wachstumschancengesetz und B2B-E-Rechnungspflicht in Deutschland
Was seit 2025 gilt, was 2027 und 2028 dazukommt und welche Rechnungen ausgenommen sind.
Das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 hat die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze in § 14 UStG verankert. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Bei der Ausstellung gilt eine Übergangszeit: bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmer noch sonstige Rechnungen (etwa PDF oder Papier) ausstellen. Wer im Vorjahr höchstens 800.000 Euro Umsatz hatte, darf das noch bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, ein einfaches PDF zählt nicht dazu.
- Empfangspflicht: seit 1.1.2025 für alle inländischen Unternehmer; ein E-Mail-Postfach genügt.
- Ausstellung bis 31.12.2026: sonstige Rechnungen (PDF, Papier) bleiben erlaubt, bei elektronischer Übermittlung mit Zustimmung des Empfängers.
- Ausstellung ab 1.1.2027: Pflicht für Unternehmer mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz; alle anderen bis 31.12.2027 noch nicht.
- Ausstellung ab 1.1.2028: Pflicht für alle inländischen B2B-Umsätze.
- Ausgenommen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise, Rechnungen von Kleinunternehmern und Rechnungen an Nicht-Unternehmer.
So funktioniert es
Prüfen Sie zuerst, ob die Pflicht Ihren Umsatz betrifft. Sie gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern (B2B). Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der Pflicht ausgenommen.
Richten Sie den Empfang ein. Seit 1.1.2025 müssen Sie eine E-Rechnung annehmen können. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums genügt dafür ein E-Mail-Postfach, in dem Sie XML-Dateien oder ZUGFeRD-Dateien entgegennehmen und lesen können.
Bestimmen Sie Ihren Stichtag für die Ausstellung. Maßgeblich ist Ihr Gesamtumsatz des Vorjahres: über 800.000 Euro bedeutet Pflicht ab 1.1.2027, bis 800.000 Euro Pflicht ab 1.1.2028. Bis dahin ist die sonstige Rechnung erlaubt.
Wählen Sie ein zulässiges Format. Das Bundesfinanzministerium nennt XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL) sowie andere Formate, die eine korrekte und vollständige Extraktion der Rechnungsdaten ermöglichen. Ein PDF ohne eingebettete strukturierte Daten ist keine E-Rechnung.
Bewahren Sie die E-Rechnung im Originalformat auf. Für Rechnungen gilt nach § 14b UStG eine Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren; die strukturierten Daten müssen unverändert und maschinell auswertbar bleiben.
Rechtsgrundlagen
- Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 108.
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 14 (Ausstellung von Rechnungen) und § 14b (Aufbewahrung) und § 27 (Übergangsvorschriften).
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (bundesfinanzministerium.de).
- BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung vom 15. Oktober 2024 und vom 15. Oktober 2025.
- EN 16931 — Europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung.
Häufig gestellte Fragen
Bin ich schon ab 2025 zur E-Rechnung verpflichtet?
Zum Empfang ja, zur Ausstellung noch nicht. Seit dem 1.1.2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen Sie sie je nach Vorjahresumsatz erst ab 1.1.2027 (über 800.000 Euro) oder ab 1.1.2028 (alle anderen). Bis dahin dürfen Sie sonstige Rechnungen wie PDF oder Papier verwenden.
Erstellt 4invoices E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD?
Nein. Mit 4invoices erstellen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuersatz je Position und laden sie als PDF herunter. Dieses PDF ist keine E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG. 4invoices erzeugt keine XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien, bindet kein Peppol-Netzwerk an und übermittelt nichts an das Finanzamt. Für die Übergangszeit bis Ende 2026 bzw. 2027 können Sie das PDF als sonstige Rechnung nutzen, sofern der Empfänger zustimmt.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für B2C?
Nein. Die Pflicht betrifft nur Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Rechnungen an Privatpersonen können weiterhin in jeder Form ausgestellt werden. Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern sind ausgenommen.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Nach § 14b UStG in der seit 2025 geltenden Fassung 8 Jahre. Handels- und Geschäftsbriefe sowie Bücher und Jahresabschlüsse können längeren oder anderen Fristen nach § 147 AO unterliegen. Bei E-Rechnungen muss die strukturierte Originaldatei aufbewahrt werden, nicht nur eine bildliche Wiedergabe. 4invoices ist kein Archivsystem mit rechtlicher Beweiskraft; Sie sind selbst für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung verantwortlich.
Welche MwSt-Sätze gelten in Deutschland?
Der Regelsatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent (§ 12 UStG). Details, Beispiele und die Änderung für Speisen in der Gastronomie ab 2026 finden Sie auf der Seite zu den deutschen MwSt-Sätzen.