MwSt-Sätze und Pflichten

Kleinunternehmerregelung: Rechnung ohne Umsatzsteuer

Welche Grenzen seit 2025 gelten, was auf die Rechnung gehört und was passiert, wenn Sie die Grenze überschreiten.

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG eine echte Steuerbefreiung. Sie gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt. Überschreiten Sie 100.000 Euro, entfällt die Befreiung sofort ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt. Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und können keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Auf der Rechnung steht ein Hinweis auf die Befreiung.

  • Grenzen seit 2025: Vorjahr höchstens 25.000 Euro, laufendes Jahr höchstens 100.000 Euro.
  • Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze: Regelbesteuerung sofort, nicht erst im Folgejahr.
  • Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, stattdessen Hinweis auf § 19 UStG.
  • Kein Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer.
  • Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen.

So funktioniert es

Prüfen Sie die Umsätze. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Vorjahres (bis 25.000 Euro) und der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres (bis 100.000 Euro). Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 Euro.

Stellen Sie die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Weisen Sie keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag aus; ein unrichtiger Steuerausweis würde nach § 14c UStG dazu führen, dass Sie die ausgewiesene Steuer schulden.

Fügen Sie einen Hinweis hinzu, dass wegen der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer berechnet wird, mit Bezug auf § 19 UStG. Pflichtangaben wie Anschrift, Rechnungsnummer und Leistungszeitpunkt bleiben nötig.

Beobachten Sie laufend den Umsatz. Sobald Sie im Jahr 100.000 Euro überschreiten, sind Sie ab diesem Umsatz Regelbesteuerer und müssen Umsatzsteuer ausweisen.

Sie können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Das bindet Sie nach § 19 Abs. 2 UStG mindestens fünf Jahre. Es kann sinnvoll sein, wenn Sie hohe Vorsteuer haben.

Rechtsgrundlagen

  • Umsatzsteuergesetz (UStG), § 19 — Besteuerung der Kleinunternehmer (Fassung ab 1. Januar 2025).
  • UStG § 14c — unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis.
  • Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur E-Rechnung (Ausnahme für Kleinunternehmer).
  • IHK-Merkblätter zur Kleinunternehmerregelung.

Häufig gestellte Fragen

Gelten die alten Grenzen von 22.000 und 50.000 Euro noch?

Nein. Sie galten bis Ende 2024. Seit 1.1.2025 gelten 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen. Empfangen müssen Sie E-Rechnungen aber trotzdem können, wenn Ihnen Geschäftspartner eine schicken.

Darf ich trotzdem Umsatzsteuer ausweisen?

Nein, solange Sie unter die Regelung fallen. Weisen Sie sie dennoch aus, schulden Sie den ausgewiesenen Betrag nach § 14c UStG. Möchten Sie Umsatzsteuer ausweisen, verzichten Sie auf die Regelung und sind dann Regelbesteuerer.

Was mache ich bei Umsatz von mehr als 100.000 Euro?

Ab dem Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten, gilt die Regelbesteuerung. Ab diesem Zeitpunkt weisen Sie Umsatzsteuer aus. Stimmen Sie den Ablauf mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung ab.

Kann ich mit 4invoices Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellen?

Ja. Sie setzen den Steuersatz der Position auf 0 Prozent und tragen den Hinweis nach § 19 UStG selbst in den Rechnungstext ein. 4invoices prüft nicht, ob Sie die Umsatzgrenzen einhalten, und meldet nichts an das Finanzamt.

Siehe auch

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