Deutsche MwSt-Sätze — 19% und 7% korrekt anwenden
Welcher Satz wann gilt, was sich für Speisen 2026 geändert hat und wo keine Steuer ausgewiesen wird.
Das Umsatzsteuergesetz kennt in § 12 zwei Steuersätze: den Regelsatz von 19 Prozent und den ermäßigten Satz von 7 Prozent. Der ermäßigte Satz gilt für die in § 12 Abs. 2 UStG und Anlage 2 aufgeführten Umsätze, zum Beispiel viele Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen und die Beförderung im Personenverkehr. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz; Getränke bleiben bei 19 Prozent. Einen Nullsatz für Inlandsumsätze gibt es nicht; Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfrei.
- Regelsatz 19 Prozent für die meisten Lieferungen und Leistungen.
- Ermäßigter Satz 7 Prozent nach § 12 Abs. 2 UStG, etwa für Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen und Personenbeförderung.
- Speisen in Restaurants und Cafés: 7 Prozent seit 1.1.2026; Getränke weiter 19 Prozent.
- Steuerfrei nach § 4 UStG: zum Beispiel Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen, mit Hinweis auf die Befreiung.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus.
So funktioniert es
Ordnen Sie jede Rechnungsposition dem richtigen Satz zu. Die meisten Dienstleistungen, Waren und Getränke unterliegen 19 Prozent. Der ermäßigte Satz gilt nur für die im Gesetz genannten Fälle.
Prüfen Sie bei Speisen die Rechtslage nach Zeitpunkt der Leistung. Bis 31.12.2025 galt für Speisen vor Ort 19 Prozent und außer Haus 7 Prozent. Für Leistungen ab 1.1.2026 gilt für Speisen in der Gastronomie 7 Prozent, für Getränke 19 Prozent (Ausnahme: bestimmte Milchgetränke).
Trennen Sie Positionen mit verschiedenen Sätzen und weisen Sie Entgelt und Steuerbetrag je Steuersatz aus. § 14 Abs. 4 UStG verlangt das Entgelt nach Steuersätzen aufgeschlüsselt sowie den Steuerbetrag.
Bei steuerfreien Umsätzen schreiben Sie statt eines Steuerbetrags einen Hinweis auf die Befreiung, zum Beispiel auf die Vorschrift des § 4 UStG. Bei Umsätzen von Kleinunternehmern entfällt der Steuerausweis vollständig.
Wählen Sie den Satz in 4invoices pro Position selbst. Das Programm schlägt keinen Satz vor und prüft nicht, ob er richtig ist; die Zuordnung liegt bei Ihnen oder Ihrer Steuerberatung.
Rechtsgrundlagen
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 12 — Steuersätze; Anlage 2 zum UStG.
- UStG § 4 — Steuerbefreiungen.
- UStG § 14 Abs. 4 — Pflichtangaben auf der Rechnung.
- Änderung des Umsatzsteuergesetzes (im Dezember 2025 beschlossen) — ermäßigter Steuersatz für Speisen in der Gastronomie ab 1. Januar 2026.
Häufig gestellte Fragen
Gilt für Restaurant-Speisen jetzt 7 oder 19 Prozent?
Für Leistungen ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Satz von 7 Prozent, dauerhaft. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 Prozent. Für Leistungen bis 31.12.2025 gilt weiterhin die damalige Rechtslage.
Sind E-Books und Hörbücher mit 7 Prozent zu besteuern?
Ja. Seit dem 18. Dezember 2019 gilt der ermäßigte Satz auch für elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Für Video- und Audio-Streaming gilt der Regelsatz von 19 Prozent.
Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung?
Sie erheben keine Umsatzsteuer, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt (§ 19 UStG, seit 2025). Details auf der Seite zur Kleinunternehmerregelung.
Muss ich bei Bauleistungen die Steuer selbst ausweisen?
Nicht immer. Erbringen Sie eine Bauleistung an einen Unternehmer, der selbst Bauleistungen erbringt, kann der Leistungsempfänger die Steuer schulden (§ 13b UStG). Dann steht auf der Rechnung kein Steuerbetrag, sondern der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Wählt 4invoices den richtigen Steuersatz automatisch?
Nein. Sie geben den Steuersatz je Rechnungsposition selbst ein. 4invoices rechnet damit Netto, Steuerbetrag und Brutto. Es prüft nicht, ob 19 oder 7 Prozent für Ihre Leistung zutrifft, und meldet keine Umsatzsteuer an das Finanzamt.