System & MWST

Gutschrift und Rechnungskorrektur in der Schweiz

Wie Sie eine fehlerhafte oder stornierte Rechnung mit einer Gutschrift korrigieren und was dabei für die MWST zu beachten ist.

Eine Gutschrift korrigiert eine bereits gestellte Rechnung, etwa bei Rückgabe, Preisnachlass oder Fehler. Für Gutschriften gilt nach Angaben der ESTV Art. 26 Abs. 2 MWSTG sinngemäss: Sie enthält also dieselben Pflichtangaben wie eine Rechnung, einschliesslich MWST-Nummer, Steuersatz und Steuerbetrag. Bezeichnen Sie das Dokument klar als Gutschrift und verweisen Sie auf die ursprüngliche Rechnung. Die Steuer wird entsprechend berichtigt. Wie Sie das in der MWST-Abrechnung verbuchen, klären Sie mit Ihrer Treuhandstelle oder der ESTV.

  • Eine Gutschrift korrigiert eine bereits gestellte Rechnung.
  • Sie enthält die Pflichtangaben wie eine Rechnung und nennt Steuersatz und Steuerbetrag.
  • Sie verweist auf die ursprüngliche Rechnung mit Nummer und Datum.
  • Der Steuerbetrag wird mit der Gutschrift berichtigt.

Wie es funktioniert

Sie klären den Grund: Rückgabe, Preisnachlass, Rabatt oder Fehler auf der Rechnung.

Sie erstellen ein eigenes Dokument, das ausdrücklich als Gutschrift bezeichnet ist, und nennen Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung.

Sie geben dieselben Angaben an wie auf der Rechnung: Leistungserbringer mit MWST-Nummer, Empfänger, Leistung, Betrag, Steuersatz und Steuerbetrag.

Sie senden die Gutschrift der Kundschaft, damit sie ihre Vorsteuer entsprechend anpassen kann.

Sie berücksichtigen die Gutschrift in Ihrer MWST-Abrechnung und Buchhaltung. Beides führen Sie ausserhalb von 4invoices.

Rechtsgrundlagen

  • Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 26 — Erfordernisse der Rechnung, sinngemäss auch für Gutschriften.
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) — MWST-Info zu Rechnungsstellung.

Haeufige Fragen

Wann stelle ich eine Gutschrift aus?

Wenn eine Rechnung nachträglich verringert oder storniert wird, etwa bei Rückgabe, Preisnachlass oder einem Fehler. Die Gutschrift verweist auf die ursprüngliche Rechnung.

Muss eine Gutschrift die MWST ausweisen?

Ja, bei steuerpflichtigen Unternehmen. Nach Angaben der ESTV gilt Art. 26 Abs. 2 MWSTG sinngemäss auch für Gutschriften, sie nennt also Steuersatz und Steuerbetrag.

Darf ich eine Rechnung einfach überschreiben?

Eine ausgestellte Rechnung sollte nicht stillschweigend geändert werden. Korrigieren Sie mit einer Gutschrift und stellen bei Bedarf eine neue Rechnung aus, damit die Nachvollziehbarkeit erhalten bleibt.

Hat 4invoices eine eigene Gutschrift-Funktion?

Nein, 4invoices führt keine eigene Gutschrift-Funktion. Sie können ein neues Dokument mit den Angaben der Korrektur erstellen und als PDF herunterladen. Es verknüpft sich nicht mit der ESTV, verbucht nichts in der MWST-Abrechnung und archiviert nicht rechtsgültig.

Siehe auch

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