Pflichten & Kleinunternehmer

Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG: Pflichtangaben

Was auf eine Rechnung in Österreich gehört, wann die UID des Kunden nötig ist und wie lange Sie aufbewahren.

Wer als Unternehmer Leistungen an andere Unternehmer oder juristische Personen erbringt, muss Rechnungen ausstellen — laut USP innerhalb von sechs Monaten. Den Inhalt regelt § 11 UStG. Die Pflichtangaben sind: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Empfängers, Menge und handelsübliche Bezeichnung oder Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, das Entgelt, der Steuersatz und der Steuerbetrag, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer und die UID-Nummer des Ausstellers. Übersteigt der Gesamtbetrag 10.000 Euro, kommt unter bestimmten Voraussetzungen die UID des Empfängers dazu. Kopien sind sieben Jahre aufzubewahren.

  • Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt.
  • Entgelt, Steuersatz, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer.
  • UID-Nummer des Ausstellers; über 10.000 Euro unter Voraussetzungen auch die des Empfängers.
  • Kopien der Rechnungen sieben Jahre aufbewahren.

So funktioniert es

Sie prüfen, ob eine Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro brutto reicht. Wenn nicht, gelten die vollen Rechnungsmerkmale.

Sie tragen Aussteller und Empfänger mit Namen und Anschrift ein und beschreiben Menge und Art der Leistung.

Sie geben den Tag oder den Zeitraum der Lieferung oder Leistung an sowie das Ausstellungsdatum.

Sie weisen Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag aus. Bei Steuerbefreiung steht stattdessen ein Hinweis darauf.

Sie vergeben eine fortlaufende Nummer, nennen Ihre UID und bewahren eine Kopie sieben Jahre auf.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) — Ausstellung von Rechnungen.
  • USP — Rechnung und Rechnungsmerkmale.
  • USP — Kleinbetragsrechnungen.

Haeufige Fragen

Was muss auf einer Rechnung in Österreich stehen?

Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Menge und Bezeichnung oder Art und Umfang der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer und die UID des Ausstellers. Bei Beträgen über 10.000 Euro kann die UID des Empfängers nötig sein.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Laut USP sind Kopien ausgestellter Rechnungen sieben Jahre aufzubewahren. Weitere Fristen können sich aus anderen Vorschriften ergeben.

Bis wann muss die Rechnung ausgestellt werden?

Laut USP innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung. Für Reverse-Charge-Fälle nennt das USP eine kürzere Frist bis zum 15. des Folgemonats.

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Siehe auch

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