Einzelfirma und vereinfachte MWST-Abrechnung
Was Selbständigerwerbende zur Einzelfirma wissen müssen: Saldosteuersatz, AHV, Buchführungspflicht und Eintrag im Handelsregister.
Die Einzelfirma ist die einfachste Rechtsform für Selbständigerwerbende in der Schweiz. Sie entsteht mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, ohne Stammkapital. Selbständigerwerbende melden sich bei der AHV-Ausgleichskasse an und zahlen Beiträge auf dem Erwerbseinkommen. Ins Handelsregister muss sich eine Einzelfirma eintragen, wenn sie im letzten Geschäftsjahr mindestens 100 000 Franken Umsatz erzielt hat. Die Buchführungspflicht hängt von einer anderen Grenze ab: Unter 500 000 Franken Umsatz genügt die Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Bei der MWST kann der Saldosteuersatz die Abrechnung vereinfachen.
- Die Einzelfirma entsteht mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, ohne Stammkapital.
- Selbständigerwerbende melden sich bei der AHV-Ausgleichskasse an.
- Handelsregistereintrag: ab 100 000 Franken Umsatz im letzten Geschäftsjahr.
- Vereinfachte Buchführung: unter 500 000 Franken Umsatz.
Wie es funktioniert
Sie nehmen die selbständige Tätigkeit auf. Der Firmenname enthält den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers.
Sie melden sich bei der AHV-Ausgleichskasse an und lassen die Selbständigkeit anerkennen.
Sie beobachten die Umsatzgrenzen: 100 000 Franken für Handelsregister und in der Regel MWST-Pflicht, 500 000 Franken für die ordentliche Buchführung.
Sie prüfen bei der MWST den Saldosteuersatz. Er ist an Obergrenzen bei Umsatz und Steuerschuld gebunden und wird von der ESTV bewilligt.
Sie führen die Buchhaltung passend zur Grösse. 4invoices erstellt Ihre Rechnungen als PDF; Buchhaltung und MWST-Abrechnung führen Sie separat.
Rechtsgrundlagen
- Obligationenrecht (OR), Art. 957 — Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung.
- AHVG / AHVV — Beiträge der Selbständigerwerbenden.
- MWSTG — Steuerpflicht und Saldosteuersatz; Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Haeufige Fragen
Muss ich meine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?
Ja, wenn der Umsatz im letzten Geschäftsjahr mindestens 100 000 Franken betrug. Darunter ist der Eintrag freiwillig.
Welche Sozialversicherungen zahlt eine Einzelfirma?
Selbständigerwerbende melden sich bei der AHV-Ausgleichskasse an und zahlen auf dem Erwerbseinkommen AHV-, IV- und EO-Beiträge. Die berufliche Vorsorge ist für Selbständige grundsätzlich freiwillig. Unfallversicherung und weitere Deckungen regeln Sie selbst.
Lohnt sich der Saldosteuersatz für eine Einzelfirma?
Er vereinfacht die Abrechnung, weil ein bewilligter Branchensatz die Vorsteuer pauschal abgilt. Ob er sich lohnt, hängt von Ihren Vorsteuern und der Branche ab. Voraussetzungen und Sätze nennt die ESTV.
Ab wann muss eine Einzelfirma eine ordentliche Buchhaltung führen?
Ab 500 000 Franken Umsatz im letzten Geschäftsjahr sind Buchführung und Rechnungslegung nach Art. 957 OR gefordert. Darunter genügt die Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage.
Führt 4invoices meine Buchhaltung oder MWST-Abrechnung?
Nein. 4invoices erstellt Rechnungen mit Steuersatz pro Position, beliebiger Währung mit Wechselkurs und PDF-Download. Buchhaltung, Abrechnung und Archivierung liegen bei Ihnen oder Ihrer Treuhandstelle.