Rechnungen an die Bundesverwaltung richten: Schweiz
Praktische Schritte für Lieferanten, die dem Bund Rechnung stellen: Schwelle, Adresse, Kanal und Pflichtangaben.
Wer dem Bund liefert, richtet die Rechnung an die Stelle, die in der Bestellung oder im Vertrag genannt ist. Bei Verträgen über 5000 Franken ist die elektronische Einreichung verlangt, darunter sind Papierrechnungen möglich. Die Rechnungsadresse und die Kanäle unterscheiden sich je nach Bundesamt; einzelne Ämter nennen auf ihren Seiten PostFinance eBill und Swisscom Conextrade. Klären Sie deshalb vor der ersten Rechnung Adresse, Kanal und geforderte Referenzen. Die MWST-Angaben richten sich wie bei jeder Rechnung nach Art. 26 MWSTG.
- Über 5000 Franken Vertragswert gilt die elektronische Einreichung.
- Rechnungsadresse und Kanal nennt die beauftragende Bundesstelle.
- Ohne die geforderten Referenzen kann die Rechnung zurückgehen.
- MWST-Angaben richten sich nach Art. 26 MWSTG.
Wie es funktioniert
Sie lesen Bestellung und Vertrag und suchen die genannte Rechnungsadresse und Referenzen.
Sie prüfen den Vertragswert und damit, ob die elektronische Einreichung verlangt ist.
Sie klären den Kanal bei der Stelle oder auf deren Rechnungsseite.
Sie erstellen die Rechnung mit MWST-Nummer, Leistung, Datum, Steuersatz, Steuerbetrag und den verlangten Referenzen.
Sie reichen die Rechnung im vorgesehenen Kanal ein und behalten Beleg und Zahlungsfrist im Blick.
Rechtsgrundlagen
- Bundesverwaltung — Rechnungsseiten der Bundesämter (E-Rechnung ab 5000 Franken Vertragswert).
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 26 — Rechnungsangaben.
Haeufige Fragen
An wen richte ich eine Rechnung an den Bund?
An die Adresse, die in Bestellung oder Vertrag steht. Sie unterscheidet sich je nach Bundesamt; viele Ämter nennen sie auf ihrer Rechnungsseite.
Ab welchem Wert ist die E-Rechnung Pflicht?
Für Lieferanten der Bundesverwaltung, wenn der Vertragswert 5000 Franken übersteigt. Darunter sind Papierrechnungen möglich.
Was ist der Unterschied zur Seite E-Rechnung an Bund und Verwaltung?
Jene Seite erklärt die Pflicht und den Standard eCH-0058. Diese Seite ist die praktische Checkliste für die erste Rechnung an eine Bundesstelle.
Kann ich mit 4invoices Rechnungen an die Bundesverwaltung einreichen?
Nein, nicht direkt. 4invoices erstellt die Rechnung als PDF mit Steuersatz pro Position; die Einreichung über PostFinance eBill oder Swisscom Conextrade erfolgt ausserhalb von 4invoices.