Pflichten & Kleinunternehmer

Reverse Charge bei Bauleistungen: Rechnung ohne USt

Wann der Bauunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist und was stattdessen auf die Rechnung kommt.

Bei Bauleistungen geht die Steuerschuld unter Voraussetzungen auf den Leistungsempfänger über. Laut USP ist das der Fall, wenn der Empfänger selbst mit der Bauleistung beauftragt ist oder üblicherweise Bauleistungen erbringt. Der Aussteller schreibt dann eine Rechnung über den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Auf der Rechnung stehen beide UID-Nummern und der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, etwa mit Verweis auf § 19 Abs. 1a UStG. Der Empfänger führt die Steuer ab und kann sie bei Vorsteuerabzugsberechtigung als Vorsteuer geltend machen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, klären Sie vor der Rechnung.

  • Reverse Charge bei Bauleistungen, wenn der Empfänger beauftragt ist oder üblicherweise Bauleistungen erbringt.
  • Die Rechnung enthält nur den Nettobetrag, keine Umsatzsteuer.
  • Beide UID-Nummern und der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld stehen auf der Rechnung.
  • Der Empfänger schuldet die Steuer und kann sie als Vorsteuer abziehen.

So funktioniert es

Sie klären, ob Ihr Kunde selbst mit der Bauleistung beauftragt ist oder üblicherweise Bauleistungen erbringt. Nur dann gilt Reverse Charge.

Sie holen die UID-Nummer Ihres Kunden ein und tragen sie zusammen mit Ihrer eigenen ein.

Sie rechnen den Nettobetrag ab und weisen keine Umsatzsteuer aus.

Sie schreiben den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger auf die Rechnung, etwa mit Bezug auf § 19 Abs. 1a UStG.

Sie melden den Umsatz in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung, wie es die Vorschriften verlangen.

Rechtsgrundlage

  • § 19 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) — Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen.
  • USP — Reverse Charge System.
  • BMF — Bauleistungen und Reverse Charge.

Haeufige Fragen

Wann gilt Reverse Charge bei Bauleistungen?

Laut USP, wenn der Leistungsempfänger selbst mit der Bauleistung beauftragt ist oder üblicherweise Bauleistungen erbringt. Die Einzelheiten stehen in § 19 Abs. 1a UStG und in der BMF-Information.

Was muss auf der Reverse-Charge-Rechnung stehen?

Der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer, beide UID-Nummern und der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger.

Darf ich Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Bei Reverse Charge wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Empfänger schuldet die Steuer.

Erkennt 4invoices Reverse Charge selbst?

Nein. In 4invoices setzen Sie den Steuersatz je Position selbst, zum Beispiel 0 %, und schreiben den Hinweis in Ihre Rechnung. Es prüft weder die Voraussetzungen noch UID-Nummern und meldet nichts an das Finanzamt. Die Rechnung laden Sie als PDF, 6 Monate gratis ohne Karte.

Siehe auch

Netto-Rechnung als PDF

Legen Sie den Steuersatz je Position fest, ergänzen Sie den Hinweis und laden Sie die Rechnung als PDF herunter. 6 Monate kostenlos testen, ohne Karte.

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