Umsatzsteuer in Osterreich: 20 %, 13 % und 10 %
Wann der Normalsatz und wann die ermassigten Satze gelten, plus UID, Reverse Charge und UVA.
In Osterreich betraegt der Umsatzsteuer-Normalsatz 20 %. Daneben gibt es zwei ermassigte Satze: 13 % und 10 %. Der Normalsatz von 20 % gilt fuer die meisten Lieferungen und Leistungen. Der Satz von 10 % betrifft etwa Lebensmittel, Buecher, Vermietung zu Wohnzwecken und Personenbefoerderung; der Satz von 13 % gilt unter anderem fuer bestimmte kulturelle Leistungen, lebende Tiere und manche Beherbergungsleistungen. Wer steuerpflichtige Umsaetze erbringt, braucht eine UID-Nummer und stellt diese auf der Rechnung dar. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen greift haeufig das Reverse-Charge-Verfahren. Die laufende Meldung erfolgt ueber die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) in FinanzOnline. Den richtigen Satz zu waehlen ist keine Formalitaet, sondern Grundlage einer korrekten Voranmeldung.
- Normalsatz 20 %: gilt fuer die meisten Lieferungen und Leistungen.
- Ermassigt 10 %: etwa Lebensmittel, Buecher, Wohnungsmiete, Personenbefoerderung.
- Ermassigt 13 %: etwa Kultur, lebende Tiere und bestimmte Beherbergung.
- UID-Nummer, Reverse Charge und UVA ueber FinanzOnline gehoeren dazu.
So funktioniert es
Sie gehen vom Normalsatz 20 % aus. Eine Lieferung oder Leistung wird mit 20 % besteuert, sofern sie nicht ausdruecklich einem ermassigten Satz zugeordnet ist; der ermassigte Satz ist die Ausnahme.
Sie wenden 10 % auf die gesetzlich genannten Faelle an — etwa Lebensmittel, Buecher, Wohnungsvermietung und Personenbefoerderung.
Sie wenden 13 % auf die zugeordneten Faelle an, etwa bestimmte kulturelle Leistungen, lebende Tiere oder manche Beherbergungsleistungen.
Sie weisen die UID-Nummer auf der Rechnung aus und pruefen bei innergemeinschaftlichen Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren: Dann schuldet der Leistungsempfaenger die Steuer und auf der Rechnung steht der Hinweis auf den Uebergang der Steuerschuld.
Die Software ordnet jeder Position den richtigen Satz zu, summiert die USt je Satz und uebernimmt die Werte in die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ueber FinanzOnline — abgestimmt mit der Rechnung.
Rechtsgrundlage
- Umsatzsteuergesetz (UStG) — Steuersaetze und Steuerbefreiungen.
- UStG — innergemeinschaftliche Leistungen und Reverse Charge.
- FinanzOnline — Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und Meldepflichten.
Haeufige Fragen
Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Osterreich?
Der Normalsatz betraegt 20 %. Daneben gibt es zwei ermassigte Satze: 10 % (etwa Lebensmittel, Buecher, Wohnungsmiete, Personenbefoerderung) und 13 % (etwa bestimmte Kultur, lebende Tiere und manche Beherbergung).
Wann gilt der ermassigte Satz von 10 oder 13 Prozent?
Die ermassigten Satze gelten nur fuer die im UStG ausdruecklich genannten Faelle. 10 % betrifft etwa Lebensmittel, Buecher und Wohnungsvermietung; 13 % etwa bestimmte kulturelle Leistungen und Beherbergung. Alles Uebrige unterliegt 20 %.
Was bedeutet Reverse Charge?
Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfaenger ueber. Die Rechnung wird ohne osterreichische USt ausgestellt und enthaelt den Hinweis auf den Uebergang der Steuerschuld. Es ist bei vielen innergemeinschaftlichen Leistungen relevant.
Wie melde ich die Umsatzsteuer?
Die laufende Meldung erfolgt ueber die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) in FinanzOnline, je nach Umsatz monatlich oder vierteljaehrlich. Die Werte stammen aus den ausgestellten und erhaltenen Rechnungen und muessen mit diesen uebereinstimmen.