E-rechnung-bund-peppol

System & Format

E-Rechnung an den Bund: ebInterface und Peppol

Wer an Bundesdienststellen liefert, muss strukturiert fakturieren — uber ebInterface oder Peppol, nicht per PDF.

Wer als Vertragspartner an Dienststellen des Bundes liefert oder leistet, ist seit 2014 verpflichtet, Rechnungen ausschliesslich elektronisch und strukturiert zu uebermitteln. Eine E-Rechnung an den Bund ist kein per E-Mail versendetes PDF, sondern ein maschinenlesbarer Datensatz, der automatisiert geprueft und verarbeitet werden kann. Osterreich setzt dabei auf zwei Wege: das nationale Format ebInterface (ein XML-Standard der Wirtschaftskammer) sowie Peppol BIS Billing nach der europaischen Norm EN 16931. Die Einbringung erfolgt ueber das Unternehmensserviceportal (USP) oder ueber einen PEPPOL-Access-Point. Wer diese Pflicht versteht, vermeidet Rueckweisungen und Zahlungsverzug.

  • E-Rechnung an den Bund ist seit 2014 fuer Vertragspartner verpflichtend.
  • Zulaessige Formate sind ebInterface (XML) und Peppol BIS nach EN 16931.
  • Eine strukturierte Rechnung ersetzt das PDF — der Datensatz ist massgeblich.
  • Die Einbringung laeuft ueber das USP oder einen PEPPOL-Access-Point.

So funktioniert es

Sie pruefen, ob Ihr Auftraggeber eine Bundesdienststelle ist. Fuer Lieferungen und Leistungen an den Bund ist die strukturierte E-Rechnung verpflichtend; eine reine PDF-Rechnung wird nicht akzeptiert.

Sie waehlen das Format: ebInterface (der nationale XML-Standard) oder Peppol BIS Billing nach EN 16931. Beide sind maschinenlesbar und werden von der Verwaltung automatisiert verarbeitet.

Sie erstellen die Rechnung mit allen Pflichtangaben — Auftragsreferenz, Lieferantennummer und Leistungsdaten — die der Bund fuer die automatische Zuordnung benoetigt.

Sie bringen die Rechnung ueber das Unternehmensserviceportal (USP) oder ueber einen PEPPOL-Access-Point ein. Das System validiert den Datensatz und uebermittelt ihn an die Empfaengerstelle.

Eine integrierte Software erzeugt ebInterface oder Peppol direkt aus der Rechnung, prueft die Pflichtfelder und uebermittelt automatisiert — ohne Doppelerfassung und ohne manuelles Hochladen.

Rechtsgrundlage

  • IKT-Konsolidierungsgesetz — verpflichtende E-Rechnung an Bundesdienststellen.
  • ebInterface — nationaler XML-Standard der Wirtschaftskammer Osterreich.
  • Norm EN 16931 und Peppol BIS Billing — europaischer Rechnungsstandard.

Haeufige Fragen

Wer muss eine E-Rechnung an den Bund stellen?

Alle Vertragspartner, die Lieferungen oder Leistungen an Dienststellen des Bundes erbringen, sind seit 2014 verpflichtet, ausschliesslich strukturierte elektronische Rechnungen zu uebermitteln. Eine PDF-Rechnung per E-Mail erfuellt diese Pflicht nicht.

Was ist der Unterschied zwischen ebInterface und Peppol?

ebInterface ist der nationale osterreichische XML-Standard der Wirtschaftskammer. Peppol BIS Billing folgt der europaischen Norm EN 16931 und ermoglicht den grenzueberschreitenden Austausch ueber das PEPPOL-Netzwerk. Der Bund akzeptiert beide Formate.

Wie wird die Rechnung an den Bund eingebracht?

Die Einbringung erfolgt ueber das Unternehmensserviceportal (USP) — etwa per Web-Formular, Upload oder Webservice — oder ueber einen PEPPOL-Access-Point. Der Datensatz wird validiert und an die zustaendige Stelle uebermittelt.

Darf ich noch ein PDF schicken?

Fuer Rechnungen an den Bund nein. Massgeblich ist der strukturierte Datensatz (ebInterface oder Peppol). Ein PDF kann hoechstens als Sichtkopie beiliegen, ist aber keine gueltige E-Rechnung an den Bund.

Siehe auch

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