Kleinunternehmer-einnahmen-ausgaben

Pflichten & Kleinunternehmer

Kleinunternehmer und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Wer als Kleinunternehmer gilt, wann keine USt ausgewiesen wird und wie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung funktioniert.

Viele Einzelunternehmer und EPU in Osterreich fallen unter die Kleinunternehmerregelung. Wer mit seinen Umsaetzen unter der Grenze bleibt — ab 2025 betraegt sie 55.000 Euro, davor lag sie bei 35.000 Euro — ist von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet: keine USt auf der Rechnung, dafuer aber auch kein Vorsteuerabzug. Auf der Rechnung steht ein Hinweis auf die Steuerbefreiung des Kleinunternehmers. Bei der Gewinnermittlung kommt fuer kleine Betriebe meist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) zum Einsatz: Der Gewinn ergibt sich aus den zugeflossenen Einnahmen abzueglich der bezahlten Ausgaben (Zufluss-Abfluss-Prinzip), ohne doppelte Buchfuehrung. Die Werte fliessen in die jaehrliche Steuererklaerung ein. Wer diese Grundlagen kennt, fakturiert von Anfang an korrekt.

  • Kleinunternehmergrenze 55.000 Euro ab 2025 (davor 35.000 Euro).
  • Keine USt auf der Rechnung, dafuer kein Vorsteuerabzug; Hinweis auf die Befreiung.
  • E/A-Rechnung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, ohne doppelte Buchfuehrung.
  • Typisch fuer EPU und Einzelunternehmer; Werte fuer die Steuererklaerung.

So funktioniert es

Sie pruefen die Umsatzgrenze: Bleiben Ihre Umsaetze unter der Kleinunternehmergrenze (ab 2025 55.000 Euro, davor 35.000 Euro), sind Sie von der Umsatzsteuer befreit.

Sie stellen Rechnungen ohne USt aus und setzen den Hinweis auf die Steuerbefreiung des Kleinunternehmers. Im Gegenzug koennen Sie keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.

Sie fuehren eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Sie erfassen die zugeflossenen Einnahmen und die bezahlten Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip; eine doppelte Buchfuehrung ist nicht erforderlich.

Sie ordnen Ausgaben den Betriebsausgabenkategorien zu und ermitteln den Gewinn als Differenz aus Einnahmen und Ausgaben — die Grundlage fuer die Einkommensteuer.

Sie uebernehmen die Werte in die jaehrliche Steuererklaerung ueber FinanzOnline. Eine Software, die Rechnungen und E/A-Rechnung verbindet, liefert die Summen abgestimmt und ohne Doppelerfassung.

Rechtsgrundlage

  • Umsatzsteuergesetz (UStG) — Kleinunternehmerregelung und Befreiung.
  • Einkommensteuergesetz (EStG) — Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Zufluss-Abfluss-Prinzip.
  • FinanzOnline — Einkommensteuererklaerung und Beilagen.

Haeufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze?

Ab 2025 liegt die Kleinunternehmergrenze bei 55.000 Euro; davor betrug sie 35.000 Euro. Wer mit seinen Umsaetzen darunter bleibt, ist von der Umsatzsteuer befreit, sofern er nicht zur Regelbesteuerung optiert.

Darf ich als Kleinunternehmer USt ausweisen?

Nein. Als Kleinunternehmer stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und weisen auf die Steuerbefreiung hin. Im Gegenzug steht Ihnen kein Vorsteuerabzug zu. Ein faelschlich ausgewiesener Steuerbetrag wuerde aber geschuldet.

Was ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Die E/A-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Der Gewinn ergibt sich aus den zugeflossenen Einnahmen abzueglich der bezahlten Ausgaben. Eine doppelte Buchfuehrung ist nicht noetig — typisch fuer EPU und Einzelunternehmer.

Wie melde ich den Gewinn?

Der Gewinn aus der E/A-Rechnung fliesst in die jaehrliche Einkommensteuererklaerung ueber FinanzOnline ein. Eine Software, die Rechnungen und Ausgaben verbindet, liefert die Summen abgestimmt und reduziert den Aufwand.

Siehe auch

Fakturierung automatisieren

4invoices erstellt E-Rechnungen ueber ebInterface und Peppol, bringt sie ueber das USP ein und bewahrt sie auf — 14 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

Kostenlos testen →