Rksv-registrierkassen

Pflichten & Kleinunternehmer

RKSV: Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Wann die Registrierkassenpflicht greift, wie der Manipulationsschutz funktioniert und was bei FinanzOnline zu melden ist.

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) regelt, wann Betriebe in Osterreich eine Registrierkasse fuehren und Belege ausstellen muessen. Die Registrierkassenpflicht greift, wenn der Jahresumsatz 15.000 Euro je Betrieb uebersteigt und davon mehr als 7.500 Euro in bar vereinnahmt werden. Unabhaengig davon gilt fuer nahezu jeden Barumsatz die Belegerteilungspflicht: Der Kunde erhaelt einen Beleg, und der Unternehmer muss eine Durchschrift aufbewahren. Kern der RKSV ist der technische Manipulationsschutz: Jede Registrierkasse braucht eine Signatureinheit, die jeden Barumsatz signiert und so eine nachtraegliche Veraenderung erkennbar macht. Kasse und Signatureinheit werden ueber FinanzOnline registriert. Wer diese Regeln kennt, vermeidet Beanstandungen bei der Pruefung.

  • Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Umsatz und 7.500 Euro Barumsatz pro Jahr.
  • Belegerteilungspflicht: Beleg an den Kunden, Durchschrift fuer den Betrieb.
  • Manipulationsschutz durch eine Signatureinheit, die jeden Barumsatz signiert.
  • Registrierung von Kasse und Signatureinheit ueber FinanzOnline.

So funktioniert es

Sie pruefen die Grenzen: Die Registrierkassenpflicht entsteht, wenn der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro uebersteigt und davon mehr als 7.500 Euro bar vereinnahmt werden.

Sie beachten die Belegerteilungspflicht unabhaengig von der Kassenpflicht: Fuer Barumsaetze erhaelt der Kunde einen Beleg, und Sie bewahren eine Durchschrift oder elektronische Aufzeichnung auf.

Sie richten den Manipulationsschutz ein: Jede Registrierkasse benoetigt eine Signatureinheit, die jeden Barumsatz mit einer Signatur versieht. Aufeinanderfolgende Umsaetze werden verkettet, sodass Luecken auffallen.

Sie registrieren Kasse und Signatureinheit ueber FinanzOnline und erstellen den Startbeleg sowie regelmaessig den Monats- und Jahresbeleg, der den Stand der Kasse dokumentiert.

Eine RKSV-konforme Software signiert die Barumsaetze automatisch, fuehrt das Datenerfassungsprotokoll und stellt Belege RKSV-konform aus — bereit fuer die Pruefung.

Rechtsgrundlage

  • Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) — Manipulationsschutz und Signatureinheit.
  • Bundesabgabenordnung (BAO) — Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht.
  • FinanzOnline — Registrierung von Kasse und Signatureinheit, Startbeleg.

Haeufige Fragen

Ab wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Die Registrierkassenpflicht greift, sobald der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro uebersteigt und davon mehr als 7.500 Euro in bar vereinnahmt werden. Beide Grenzen muessen ueberschritten sein.

Was ist die Belegerteilungspflicht?

Fuer nahezu jeden Barumsatz muss dem Kunden ein Beleg ausgehaendigt werden, und der Betrieb bewahrt eine Durchschrift oder elektronische Aufzeichnung auf. Die Belegerteilungspflicht gilt auch unterhalb der Registrierkassengrenze.

Wozu dient die Signatureinheit?

Die Signatureinheit ist der technische Manipulationsschutz nach RKSV. Sie signiert jeden Barumsatz und verkettet die Umsaetze, sodass nachtraegliche Aenderungen oder Luecken erkennbar werden. Ohne sie ist die Kasse nicht RKSV-konform.

Wie wird die Registrierkasse registriert?

Kasse und Signatureinheit werden ueber FinanzOnline registriert. Anschliessend wird der Startbeleg erstellt und geprueft; spaeter folgen Monats- und Jahresbelege. Eine konforme Software erledigt die Signatur und das Protokoll automatisch.

Siehe auch

Fakturierung automatisieren

4invoices erstellt E-Rechnungen ueber ebInterface und Peppol, bringt sie ueber das USP ein und bewahrt sie auf — 14 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte.

Kostenlos testen →