Zollvertrag CH-LI und grenzüberschreitende Rechnungsstellung
Warum CH-LI-Lieferungen nicht reverse-charge sind, wie das Verhältnis zum EU-Raum funktioniert und welche Rechnungsformen dabei richtig sind.
Der Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein vom 29. März 1923 ist die rechtliche Grundlage für die Integration Liechtensteins in den schweizerischen Zoll- und Mehrwertsteuerraum. Über 100 Jahre alt, prägt er jeden Tag die Rechnungspraxis: Lieferungen und Dienstleistungen zwischen Schweiz und Liechtenstein gelten als 'Inlandsbezüge' im Sinne des MWStG, nicht als Exporte oder als Reverse-Charge-Transaktionen. Das hat weitreichende Konsequenzen — die normale MwSt wird belastet, der Vorsteuerabzug wird beim Empfänger geltend gemacht, und die UID-Liste wird gemeinsam von der ESTV in Bern für CH und LI geführt. Anders ist es bei EU-Bezügen: hier behandelt Liechtenstein die EU als Drittstaat, mit den entsprechenden Importformalitäten und Reverse-Charge-Regelungen.
- Zollvertrag 1923: Liechtenstein im gemeinsamen schweizerischen Zoll- und MwSt-Raum.
- CH-LI-Lieferungen: Inlandsbezüge — normale MwSt, kein Reverse Charge.
- LI-EU-Lieferungen: Drittstaat-Verhältnis — Export-Befreiung beim LI-Lieferanten, Reverse Charge beim EU-Empfänger.
- EU-LI-Bezüge: Reverse-Charge-Pflicht beim LI-Empfänger, Vorsteuerabzug parallel.
So funktioniert es
Sie identifizieren das Verhältnis zwischen Lieferant und Empfänger. CH-LI (oder umgekehrt) ist Inland — die normale liechtensteinische bzw. schweizerische MwSt wird belastet, der Empfänger macht die Vorsteuer geltend, beide Seiten verbuchen die Rechnung wie eine reine Inlandsbeziehung. Es gibt keine Reverse-Charge-Mechanik und keine spezielle EU-Behandlung.
Bei LI → EU-B2B-Lieferungen behandeln Sie die Lieferung als 'Export' aus dem CH-LI-Mehrwertsteuerraum. Sie stellen die Rechnung ohne MwSt aus, kennzeichnen sie als 'steuerbefreit nach Art. 23 MWSTG' (oder die entsprechende Schweizer Norm), und der EU-Empfänger schuldet die Reverse-Charge-MwSt in seinem Mitgliedstaat. Im Peppol BIS 3.0 verwenden Sie cbc:TaxCategory 'K' (intra-EU) mit cbc:Percent 0.00 und der UID des Empfängers.
Bei EU → LI-Bezügen behandeln Sie die Lieferung als 'Import' in den CH-LI-Raum. Der EU-Lieferant stellt die Rechnung ohne MwSt aus (mit dem Reverse-Charge-Vermerk), und Sie als LI-Empfänger schulden die liechtensteinische MwSt auf den Bezug und können sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen. Das ist Netto-neutral für voll steuerpflichtige Unternehmen.
Bei Drittstaat-Geschäften (nicht-EU, nicht-CH, nicht-LI) gelten die schweizerischen Importregeln: physische Waren werden über die schweizerische Zollabwicklung importiert (mit MwSt und ggf. Zoll), Dienstleistungen werden über Reverse-Charge in Liechtenstein verbucht. Die Steuerverwaltung Liechtenstein folgt der schweizerischen Praxis hierin vollständig.
Die Quartalsabrechnung in Liechtenstein berücksichtigt diese Kategorien separat: 'Inland CH-LI' (mit voller MwSt), 'EU-Erwerbe' (Reverse Charge), 'Drittstaat-Importe' (mit Zoll und MwSt). Eine Vermischung der Kategorien führt zu einer Beanstandung bei einer Revision.
Rechtsgrundlagen
- Zollvertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein vom 29. März 1923 (SR 0.631.112.514).
- Liechtensteinisches MWStG, Art. 23 — Steuerbefreiungen mit Recht zum Vorsteuerabzug (Exporte).
- Schweizerisches MWStG, SR 641.20, Art. 23 — entsprechende Schweizer Norm.
- EWR-Abkommen, Anhang XV — Liechtensteinische Verpflichtungen bezüglich Dienstleistungsverkehr.
Häufig gestellte Fragen
Wenn ein liechtensteinisches Unternehmen an einen deutschen Geschäftspartner fakturiert, ist das EU-intra oder EU-extra?
EU-extra (Drittstaat) — Liechtenstein ist nicht EU-Mitglied. Sie stellen die Rechnung ohne MwSt aus (steuerbefreit nach Art. 23 MWSTG), der deutsche Empfänger schuldet die deutsche MwSt nach dem Reverse-Charge-Verfahren (Art. 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie). Aus EU-Sicht wird das gleich behandelt wie eine Schweizer Rechnung an einen deutschen Empfänger.
Was passiert, wenn ich an einen Schweizer Empfänger fakturiere?
Das ist eine Inlandsbeziehung — Sie belasten die normale liechtensteinische MwSt (8,1 % Normalsatz), der Schweizer Empfänger macht die Vorsteuer geltend wie bei einer Schweizer Inlandsrechnung. Die UID-Nr. des Empfängers wird auf der Rechnung angegeben, aber das hat nichts mit Reverse Charge zu tun — es ist Standardpraxis für die Empfängeridentifikation.
Wie wird die EU-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) behandelt?
Liechtensteinische Unternehmen haben keine EU-USt-IdNr. — sie haben eine UID, die in der gemeinsamen CH-LI-UID-Liste geführt wird. Bei Rechnungen an EU-Empfänger gibt der EU-Empfänger seine eigene USt-IdNr. auf der Rechnung an (Voraussetzung für die Steuerbefreiung). Sie als Lieferant verifizieren die USt-IdNr. des Empfängers via die VIES-Datenbank der EU-Kommission, bevor Sie ohne MwSt fakturieren — das schützt vor späteren Beanstandungen.
Gilt der Zollvertrag auch für digitale Dienstleistungen?
Ja — der Zollvertrag macht keinen Unterschied zwischen physischen Waren und Dienstleistungen. Eine SaaS-Lieferung von einem liechtensteinischen Anbieter an einen Schweizer Geschäftspartner ist Inland (mit MwSt), an einen EU-Empfänger ist Export (ohne MwSt mit Reverse Charge), an einen US-Empfänger ist Drittstaat (ohne MwSt nach Art. 23 MWSTG, da US ohnehin nicht im MwSt-Raum ist).
Was, wenn die Schweiz ihren Mehrwertsteuersatz ändert?
Die Änderung gilt automatisch auch in Liechtenstein. Beispiel: die Schweiz erhöht den Normalsatz von 8,1 % auf 8,5 % nach einer hypothetischen Volksabstimmung — die Steuerverwaltung Liechtenstein wendet ohne eigene politische Entscheidung den neuen Satz an, ab dem gleichen Stichtag. Liechtensteinische Unternehmen müssen daher die schweizerischen Steuerentwicklungen genauso aufmerksam verfolgen wie die Schweizer Unternehmen.