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E-Rechnungs-System

MwSt-Sätze Liechtenstein — 8,1 %, 3,8 %, 2,6 %, 0 %

Welcher Satz gilt wann, wie die Satzanpassung vom 1.1.2024 in Peppol-XML kodiert wird und welche Sonderfälle die Steuerverwaltung Liechtenstein kennt.

Liechtenstein folgt aufgrund des Zollvertrags von 1923 dem schweizerischen Mehrwertsteuersystem mit identischen Sätzen. Seit dem 1. Januar 2024 gilt der Normalsatz von 8,1 % (vorher 7,7 %), der Sondersatz für Beherbergung von 3,8 % (vorher 3,7 %) und der reduzierte Satz von 2,6 % (vorher 2,5 %) für Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente und gemeinnützige Veranstaltungen. Der Nullsatz (0 %) gilt für Exporte und bestimmte international anerkannte Dienstleistungen. Die Satzanpassung wurde von der Stimmbevölkerung der Schweiz angenommen und gilt parallel in Liechtenstein, ohne dass eine eigene liechtensteinische Abstimmung erforderlich war — eine direkte Folge des Zollvertrags.

  • Normalsatz 8,1 %: Standardsatz für die meisten Lieferungen und Dienstleistungen (Peppol Tax Category Code: S).
  • Sondersatz 3,8 %: Beherbergungsleistungen (Hotels, Pensionen), Peppol Code: AA mit Rate 3.8.
  • Reduzierter Satz 2,6 %: Lebensmittel, Bücher, Medien, Medikamente, Peppol Code: AA mit Rate 2.6.
  • Nullsatz 0 %: Exporte ausserhalb des CH-LI-Raums und EWR-Steuerbefreiung mit Recht zum Vorsteuerabzug, Peppol Code: Z.

So funktioniert es

Sie ordnen jede Lieferung oder Dienstleistung der richtigen MwSt-Kategorie zu. Der Normalsatz von 8,1 % gilt für die meisten Verkäufe — Software, Beratung, Industrieerzeugnisse, B2B-Dienstleistungen. Sonderfälle sind Beherbergung (3,8 %) und Lebensmittel/Medien (2,6 %), die einer engeren Liste unterliegen, publiziert in der MWSTV-Anhang.

Bei mehreren Sätzen auf einer Rechnung trennen Sie die Positionen nach Satz und zeigen pro Satzklasse den steuerbaren Betrag und die MwSt-Summe separat aus. Die Bruttosummen werden am Ende konsolidiert, aber die Steuersatzaufschlüsselung muss erhalten bleiben — die Steuerverwaltung verlangt diese Aufgliederung bei einer Revision.

Für Peppol BIS Billing 3.0-konforme strukturierte Rechnungen kodieren Sie die Sätze über cbc:TaxCategory: für den Normalsatz das Code 'S' mit cbc:Percent von 8.10, für Beherbergung das Code 'AA' mit cbc:Percent von 3.80, für reduzierte Sätze 'AA' mit cbc:Percent von 2.60, für Exporte 'Z' mit cbc:Percent von 0.00. Bei Reverse-Charge-Geschäften mit EU-B2B verwenden Sie 'AE' mit cbc:Percent von 0.00 und der entsprechenden cbc:TaxExemptionReason.

Die Satzanpassung 2024 (7,7 % → 8,1 % bzw. 3,7 % → 3,8 % bzw. 2,5 % → 2,6 %) erfordert eine korrekte Tagging der Übergangsphase. Lieferungen mit Stichtag vor dem 1.1.2024 (Erfüllungstag) bleiben beim alten Satz auch bei verspäteter Rechnungsstellung — der Erfüllungstag, nicht das Rechnungsdatum, bestimmt den Satz nach Art. 25a MWSTG.

Bei Inkonsistenzen zwischen Erfüllungstag und Satz hat die Steuerverwaltung das Recht, eine Nachveranlagung vorzunehmen — typischerweise mit dem korrekten Satz und einer Verzugszinsbelastung. Eine sauber dokumentierte Kette von Erfüllungstag → Satzanwendung → Rechnungsausstellung ist die wichtigste Verteidigung bei einer Revision.

Rechtsgrundlagen

  • Liechtensteinisches MWStG, Art. 25 — Steuersätze (Verweis auf das schweizerische MWStG mittels Zollvertrag).
  • Schweizerisches MWStG, SR 641.20, Art. 25 — Normalsatz, Sondersatz, reduzierter Satz.
  • MWSTV (Mehrwertsteuerverordnung), SR 641.201 — detaillierte Satzkategorien und Sonderregelungen.
  • Volksabstimmung CH vom 25.9.2022 — Erhöhung der MwSt-Sätze ab 1.1.2024 zur Finanzierung der AHV.

Häufig gestellte Fragen

Warum hat Liechtenstein die Sätze ohne eigene Abstimmung erhöht?

Der Zollvertrag von 1923 verpflichtet Liechtenstein, das schweizerische Mehrwertsteuersystem inklusive Sätzen anzuwenden. Wenn die Schweiz die Sätze anpasst — wie nach der Volksabstimmung vom 25.9.2022 zur Erhöhung ab 1.1.2024 — gilt die Anpassung automatisch auch in Liechtenstein. Eine separate liechtensteinische politische Entscheidung gibt es nicht; das ist Teil des integrierten Wirtschaftsraums, der seit über hundert Jahren funktioniert.

Was gilt für die Übergangsphase rund um den 1.1.2024?

Massgebend ist der Erfüllungstag der Lieferung oder Dienstleistung, nicht das Rechnungsdatum. Eine Beratung, die im Dezember 2023 geleistet, aber erst im Januar 2024 fakturiert wird, unterliegt dem alten Satz von 7,7 %. Eine Beratung, die im Januar 2024 geleistet wird, aber Bestandteil eines im Dezember 2023 unterzeichneten Vertrags ist, unterliegt dem neuen Satz von 8,1 %. Bei Dauerleistungen (Mietverträge, SaaS-Abos) wird typischerweise pro rata gerechnet — die Tage vor dem Stichtag zum alten Satz, danach zum neuen.

Gibt es einen ermässigten Satz für Online-Dienste?

Nein — Online-Dienste (SaaS, Cloud, digitale Inhalte) unterliegen dem Normalsatz von 8,1 %. Der reduzierte Satz von 2,6 % gilt nur für die explizit in der MWSTV-Anhang gelisteten Kategorien: Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher (auch elektronisch), Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente und Hilfsmittel für behinderte Menschen. E-Books und elektronische Zeitungen sind seit 2018 explizit eingeschlossen, andere digitale Inhalte hingegen nicht.

Wie behandle ich Rechnungen an EU-B2B-Empfänger?

Lieferungen und Dienstleistungen an EU-B2B-Empfänger sind grundsätzlich von der liechtensteinischen MwSt befreit (Art. 23 MWSTG — Ort der Leistung beim Empfänger), der EU-Empfänger schuldet die Reverse-Charge-MwSt nach seinem eigenen Recht. Sie stellen die Rechnung mit dem Vermerk 'Reverse charge — Art. 196 Richtlinie 2006/112/EG' und der UID-Nr. des Empfängers aus. Im Peppol BIS 3.0 verwenden Sie cbc:TaxCategory 'AE' mit cbc:Percent 0.00 und der entsprechenden cbc:TaxExemptionReason.

Was ist mit der Steuerschuld bei Bezügen aus der Schweiz?

Da Liechtenstein und die Schweiz einen gemeinsamen Mehrwertsteuerraum bilden, gibt es keine Reverse-Charge-Mechanik für intra-CH-LI-Bezüge — sie werden wie Inlandsbezüge behandelt. Bezüge aus dem EWR-Raum (also EU, plus IS/NO) unterliegen aber der Reverse-Charge-Pflicht in Liechtenstein: Sie schulden die liechtensteinische MwSt auf den Bezug und können sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen, sofern Sie ein voll steuerpflichtiges Unternehmen sind.

Siehe auch

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