Rechnungsanforderungen AG, GmbH und Anstalt in Liechtenstein
Pflichtangaben nach Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), die LI-spezifischen Felder für Handelsregister und Liechtensteinische Landesbank IBAN.
Liechtenstein kennt vier wichtige Rechtsformen für Unternehmen: die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Anstalt (eine liechtensteinische Spezialität ohne direktes Äquivalent in der Schweiz oder im EU-Raum) und die Treuhandschaft. Jede hat eigene Pflichtangaben für Rechnungen, geregelt im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR). Zusätzlich verlangen die liechtensteinischen Banken (LLB, VPB, Bank Frick, Neue Bank, BENDURA) im Rahmen ihres Geldwäscherei-Compliance-Programms genaue Identifikation des Zahlungsempfängers — was sich in der IBAN-Angabe, dem Verwendungszweck und der Empfängeradresse niederschlägt.
- Alle Rechtsformen: Firma + Handelsregisternr. + Domizilort + UID-Nr. + Datum + fortlaufende Nummer.
- AG: Aktienkapital-Vermerk auf Briefpapier (Art. 1059 PGR), nicht direkt auf jeder Rechnung erforderlich.
- GmbH: Stammkapital + Geschäftsführer-Angabe nur auf Geschäftsbriefen, nicht zwingend auf Rechnungen.
- Anstalt: Treuhänder + Sitz der Verwaltung, oft Vaduz oder Triesen — spezielle Pflichtangaben nach Art. 540 PGR.
So funktioniert es
Sie definieren die Pflichtangaben für Ihre Rechtsform. Eine AG benötigt: vollständige Firma (zwingend 'Aktiengesellschaft' oder 'AG' im Namen), Sitz, Handelsregisternr. (HRA-Nr. mit dem Suffix 0008-XXX), MwSt-UID-Nr. (Format CHE-123.456.789), Adresse der Hauptverwaltung. Bei einer GmbH ähnlich, mit 'GmbH' im Firmennamen und HRA-Nr. Suffix 0008-GMBH-XXX.
Bei einer Anstalt — der liechtensteinischen Spezialität — sind die Pflichtangaben strikter: zusätzlich zum Firmennamen mit 'Anstalt' (oder 'Etablissement', der französische Begriff) muss der Treuhänder genannt werden, der die Anstalt verwaltet. Bei einer Stiftung (Stift.) ähnlich, mit Stiftungszweck und Stiftungsstatuten als Bezugsrahmen.
Sie integrieren die Banking-Daten korrekt. Liechtensteinische IBANs haben das Format LI-XXXXXXX-XXXXXXXXXXX (21 Stellen) und beginnen typischerweise mit LI88, LI89 oder LI69 für die wichtigsten Banken. Die LLB (LI21088100002324013AA), VPB (LI63...) und Bank Frick (LI95...) haben jeweils ihre eigenen Bankleitzahlen, die in der IBAN als zweiter Block kodiert sind.
Sie ergänzen die QR-Rechnung mit dem korrekten Verwendungszweck. Liechtensteinische Banken verlangen — wie ihre Schweizer Counterparts — einen strukturierten Verwendungszweck im SCOR-Format (RF-Referenz), nicht freien Text. Das erlaubt automatisches Matching auf der Empfängerseite und entspricht dem ISO-20022-Standard.
Bei strukturierter Peppol-Rechnung kodieren Sie alle Pflichtangaben in die entsprechenden UBL-Felder: cac:AccountingSupplierParty/cac:PartyLegalEntity/cbc:CompanyID für die HRA-Nr., cbc:EndpointID schemeID='9930' für die UID, cac:Country/cbc:IdentificationCode='LI' für das Land, cac:PayeeFinancialAccount/cbc:ID für die IBAN, cbc:PaymentMeansCode '30' für SEPA-Banking.
Rechtsgrundlagen
- Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), Art. 1059 — handelsrechtliche Buchführungspflicht und Aufbewahrung.
- PGR, Art. 540 — Anstalt: Verwaltung, Treuhänder, Sitz.
- PGR, Art. 552 ff. — Stiftung: Statuten, Zweck, Verwaltung.
- Geldwäschereigesetz (GwG), LGBl. 2008 Nr. 47 — Identifikationspflichten bei Zahlungsverkehr.
Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet die liechtensteinische Anstalt von einer Schweizer AG?
Die Anstalt ist eine liechtensteinische Spezialität ohne direktes schweizerisches oder EU-rechtliches Äquivalent. Sie hat keine Mitglieder oder Aktionäre — sie wird vom Gründer (oder dessen Rechtsnachfolger) durch Statuten konstituiert und vom Treuhänder verwaltet. Daher fehlen ihr die üblichen AG-Strukturen (Aktien, Generalversammlung), und sie eignet sich besonders für Vermögensverwaltung, Holding-Strukturen und Stiftungsadministration. Für Rechnungszwecke ist die wichtigste Konsequenz: Treuhänder muss auf Geschäftsbriefen und oft auch auf Rechnungen erwähnt werden.
Welche Banking-Angaben sind zwingend in einer LI-Rechnung?
Mindestens: IBAN des Zahlungsempfängers (im Format LIxx-xxxx-xxxxxxxxxxx), BIC der Bank (für SWIFT-Übertragungen), und der Verwendungszweck (strukturiert per RF-Referenz oder als freier Text). Liechtensteinische Banken verarbeiten Zahlungen primär via SIX Interbank Clearing oder SEPA — beide setzen die korrekte IBAN voraus. Für Cross-Border-Zahlungen aus dem EU-Raum ist zusätzlich der BIC erforderlich, da Liechtenstein nicht im SEPA-Plus-Raum ist.
Brauche ich eine separate Rechnungsnummerierung pro Rechtsform?
Nein, aber pro Rechtssubjekt. Wenn Sie eine AG und eine GmbH parallel führen, hat jede Gesellschaft ihre eigene fortlaufende Rechnungsnummerierung. Innerhalb einer Gesellschaft genügt eine einzige Sequenz — Art. 1059 PGR verlangt nur, dass die Nummerierung lückenlos und fortlaufend ist, nicht dass sie nach Rechtsform getrennt wird. Eine Trennung nach Geschäftsjahr (z.B. 2025-001, 2025-002, ...) ist üblich und akzeptiert.
Wie kodiere ich eine Anstalt in Peppol BIS 3.0?
Die Anstalt wird wie jede andere Rechtsperson in cac:AccountingSupplierParty mit der Firma in cbc:RegistrationName, der HRA-Nr. in cac:PartyLegalEntity/cbc:CompanyID, und der UID in cbc:EndpointID schemeID='9930' kodiert. Den Treuhänder können Sie zusätzlich in cac:PartyName/cbc:Name als zweite Identifikation aufführen, oder als beschreibenden Text in cac:Person/cbc:GivenName + cbc:FamilyName, je nach Anwendungsfall. Peppol BIS 3.0 ist flexibel genug, um die liechtensteinische Anstalt korrekt abzubilden.
Was passiert bei einer Revision der Steuerverwaltung Liechtenstein?
Die Steuerverwaltung verlangt Einsicht in die Bücher und Rechnungen für die letzten 10 Jahre. Bei modernen, strukturierten Rechnungen erwartet sie die originale XML- oder QR-Rechnungsdatei plus die Signatur der Übermittlung — nicht nur einen PDF-Ausdruck. Fehlende Pflichtangaben können zu einer Nachveranlagung führen (typisch 1-2% des Umsatzes als Verzugszinsen plus mögliche administrative Bussen bis CHF 10.000 nach Art. 96 MWStG).